sozialerechte.de

Wichtigste Fragen

Jetzt Sofortanfrage!

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zum ALG II (Hartz IV)

Kommt Ihnen das bekannt vor?

  • verzögerte oder gar keine Bearbeitung Ihres Antrags
  • Sanktionsbescheid vom Jobcenter
  • Rückforderungen: Aufhebungs- und Erstattungsbescheide
  • Miet- und Energieschulden
  • Verdacht einer Bedarfsgemeinschaft
  • falsche Einkommensanrechnung
  • falsche Vermögensanrechnung
  • Hartz IV und Selbstständigkeit
  • Erstausstattung
  • Hartz-IV-Betrug
  • Betriebskostennachzahlung
  • Eingliederungsvereinbarung
  • falsche Aufrechung von Leistungen
  • und vieles mehr…..

Bedürftigen Menschen, die nur ein geringes Einkommen und kein Vermögen haben, gewährt der Staat Beratungshilfe (außergerichtliche Verfahren, Widerspruchsverfahren mit dem Jobcenter) und/oder Prozesskostenhilfe (für das gerichtliche Verfahren).

Das heißt: Im besten Fall müssen Sie für einen Rechtsanwalt gar nichts oder sehr wenig bezahlen.

Sprechen Sie uns hierzu an, wir klären das mit Ihnen.

Das kann man leider nicht pauschal beantworten. In der Regel besteht der Anspruch aber in folgenden Fällen:

  • Sie beziehen Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
    bspw. Hartz IV/ALG II
  • Sie haben wenig Einkommen und Kinder
  • Sie sind alleinerziehend

Der Anspruch kann aber ausgeschlossen sein, wenn Sie eine

  • eine Rechtsschutzversicherung haben
  • Eine Beratung durch die Gewerkschaft (als Mitglied) bekommen können

Beratungshilfe gilt für eine Beratung/Vertretung gegenüber der Behörde im vorgerichtlichen Verfahren, insbesodere wenn wir Sie im Widerspruchsverfahren vertreten.

Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter, die aufstockende ALG2-Leistungen erhält, bekommt einen berühmt-berüchtigten Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom Jobcenter. Sie soll über 2.000 € zurückzahlen. Nach erster Durchsicht legen wir Widerspruch für die Mandantin ein und beantragen Akteneinsicht. Unsere Kosten haben wir über Beratungshilfe abrechnen können, die Mandantin hatte zuvor einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht erhalten.

Prozesskostenhilfe gilt für ein gerichtliches Verfahren und umfasst die Gerichtskosten sowie die Gebühren des eigenen Rechtsanwaltes.

Beispiel: Trotz unseres Widerspruchs hat das Jobcenter kein Verständnis für die Argumentation. Es erlässt einen sogenannten Widerspruchsbescheid, das heißt es gibt dem Widerspruch nicht statt, es „hilft ihm nicht ab“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Das bedeutet, dass man sich Hilfe beim Sozialgericht holen muss. Man muss also „klagen“.

Den Antrag auf Beratungshilfe können Sie mündlich oder schriftlich in der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Sie wohnen, stellen.

Welches Amtsgericht für Sie zuständig ist finden Sie ganz bequem hier heraus, bitte einfach nur Adresse eingeben und das ermittelte Amtsgericht (dort müssen Sie zur „Rechtsantragsstelle“ – fragen Sei einfach bei der Pforte am Eingang nach) aufsuchen. Stellen Sie den Antrag, müssen Sie alle Unterlagen, aus denen sich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ergeben, bei Antragstellung vorlegen:

  • Lohnabrechnungen
  • Bescheide vom JobCenter/Arbeitsagentur
  • Mietvertrag
  • ggf. Kontoauszüge der letzten drei Monate

TIPP: Am einfachsten geht es, wenn sie folgendes Formular schon mit zum Amtsgericht nehmen.

Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, erhalten Sie einen Berechtigungsschein oder auchBeratungshilfeschein. Diesen bringen Sie zum ersten Termin beim Rechtsanwalt mit oder schicken uns diesen. In ganz dringenden Fällen beantragen wir die Beratungshilfe auch selbst in ihrem Namen.

Weiter Infos zur Beratungshilfe finden Sie hier.

Oftmals muss man auch in das gerichtliche Verfahren, das heißt wir müssen ihre Rechte vor den Sozialgerichten vertreten. Dies gilt bspw. in Eilfällen oder nachdem die Behörde einen Widerspruchsbescheid erlassen hat.

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird zusammen mit dem ersten Schriftsatz an das Gericht gesandt. Die Antragstellung übernehmen in aller Regel wir für Sie. Sie füllen hierzu ein Formular über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aus. Das Formular finden Sie in der rechten Spalte oder hier.

In der Regel müssen Sie dazu noch einige Kontoauszüge vorlegen.

Das Gericht prüft zunächst

  • Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und
  • ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.

Für den Fall, dass Sie PKH bewilligt bekommen, kann das auch bedeuten, dass nicht alle Verfahrenskosten übernommen werden und Sie ggf. nur Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung) erhalten. Nicht immer bedeutet PKH also, dass sämtliche Kosten von der Landeskasse übernommen werden. Sollten sich Ihre Einkommens- bzw. Vermögensverhältnisse nach Ende des Prozesses ändern, können die Prozesskosten noch bis zu vier Jahre nach Ende des Verfahrens von Ihnen nachgefordert werden. Umgekehrt kann eine Verschlechterung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse aber auch zur Einstellung der Ratenzahlungen führen.

Wir arbeiten mit modernen Kommunikationsmitteln und elektronischen Akten. Aus über 1000 Hartz4-Fällen haben wir eine Menge Erfahrung. Wir wissen, dass es oft zunächst sehr wichtig ist, dass Ihnen schnell geholfen wird. Ein Termin vor Ort beim Anwalt ist aufwendig (Fahrtkosten, Anreisezeit) und meist gar nicht nötig. Das Wichtigste lässt sich in der Regel durch ein Telefonat mit dem Anwalt klären. Am liebsten erreichen unsere Mandanten uns per E-Mail, Whatsapp oder Fax. Die elektronische Kommunikation ist bei uns aber nicht Pflicht. Glauben Sie uns aber: es geht sehr einfach und oft können wir Ihnen innerhalb kürzester Zeit (oft noch am selben Tag) helfen. Hier gehts zur Kontaktaufnahme.

Ja, das ist richtig. Wir haben dadurch einen sehr breiten Erfahrungsschatz. Wir kennen sehr viele Jobcenter und haben viel Erfahrung mit unterschiedlichen Sozialgerichten. Ob in Hamburg oder München, in Berlin oder Köln – wir helfen. Meist führen wir die Verfahren nur schriftlich. Wenn es doch einmal zum Gerichtstermin kommt, begleiten wir Sie oder schicken einen Kollegen vor Ort hin.

Warum eigentlich? Wir haben viele langjährige Mandanten, die wir noch nie persönlich gesehen haben, zu denen aber eine sehr starke Vertrauensbindung entstanden ist.

Das kann man ganz schwer sagen. Aber: oft reicht ein kurzes Gespräch mit dem Anwalt und wir können Ihnen zumindest eine erste Einschätzung geben. Unserer Erfahrung nach sind aber weit über 50% aller Bescheide des Jobcenters zumindest teilweise falsch.